In diesem Artikel geben wir dem Leser einen Überblick über die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Entschädigung bei Arbeitsunfall Entschädigung: Schweiz, Frankreich und EU.
Die Genugtuung des Täters und des Staates werden beide bei der Festlegung der Höhe des Schmerzensgeldes berücksichtigt.
In der Schweiz regelt das Genugtuungsgesetz die Höhe des Schmerzensgeldes. Bei Verkehrsunfällen wurden in der Schweiz im Jahr 2015 rund 18.000 Menschen verletzt oder getötet. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Ländern können Opfer solcher Tragödien eine Entschädigung für ihr Leid verlangen.

Geldentschädigung in der Schweiz und in den EU-Ländern

In der Schweiz haben Geschädigte den gleichen Anspruch auf Geldentschädigung wie in anderen Ländern. Obwohl in der Schweiz privatrechtliche Schadenersatzansprüche gegen den Täter geltend gemacht werden können, kann unter bestimmten Umständen auch der Staat einen Anspruch geltend machen. Dieser einzigartige Aspekt der Entschädigung für Opfer unterscheidet die Schweiz von anderen Ländern. Eine Liste mit häufig gestellten Fragen zum Schmerzensgeld in der Schweiz finden Sie auf dieser Seite. Aus diesem Grund hat auch ein Schweizer Bürger im Falle eines Unfalls oder einer Körperverletzung Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

Schweizerische Rechtsterminologie „nicht materieller Schaden“

Was sich in Deutschland rein am Schmerzensgeld orientiert, entpuppt sich in der Schweiz bei der Bestimmung des Anspruchs auf nichtwirtschaftlichen Schadenersatz als ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal. So wird das Schmerzensgeld in der Schweiz als „Genugtuung“ bezeichnet. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Obligationenrecht des Zivilgesetzbuches. Nach Artikel 47 der Verfassung kann ein Richter dem Geschädigten oder den Angehörigen des Verstorbenen je nach den Umständen des Falles eine ausreichende Geldsumme als Entschädigung zusprechen. Darüber hinaus sieht Artikel 49 vor, dass in der Schweiz im Falle einer Persönlichkeitsverletzung ein Schmerzensgeld zugesprochen werden kann. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist nicht im Voraus festgelegt und wird von einem Gericht entschieden. Nach Abwägung aller Beweismittel bestimmt das Gericht, wie viel Schmerzensgeld dem Geschädigten zu gewähren ist. Für das Schmerzensgeld in der Schweiz gibt es keinen festen Betrag. Damit ein Unfallopfer in der Schweiz Anspruch auf Schmerzensgeld hat, müssen die Qualen erheblich sein.

Abstufungstabellen der SUVA-Unfallversicherung

Das Schmerzensgeld wird in der Schweiz anders berechnet als in Deutschland. Dabei handelt es sich um Zusammenfassungen der Versicherungsgesellschaften, die den Integritätsschaden, der durch einen Autounfall entstehen kann, veranschaulichen. Die SUVA, ein Schweizer Unfallversicherer, stuft jeden Schaden nach dem Grad der Schädigung ein, die er verursacht hat. Je nach Schwere der erlittenen Verletzungen wird der geschädigten Person ein Prozentsatz der maximal gedeckten Entschädigung ausbezahlt (UVG). Die Versicherungswerte sind nicht rechtsverbindlich, sondern dienen lediglich als Richtwerte. Im Jahr 2016 betrug der von der Unfallversicherung gedeckte Maximallohn 148’200 Franken. 74.100 Franken Schmerzensgeld erhält der Geschädigte in der Schweiz, wenn er eine Verletzung nachweisen kann, was laut SUVA 50 Prozent ist. Die Tabellen der SUVA sind hier abgebildet. 100 Prozent Schaden an der Wirbelsäule Beidseitig ist das Hüftgelenk zu 80% steif.

 

 

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